Kinder im PKW richtig sichern

Sicher unterwegs

Na klar – Kinder müssen im Auto im Kindersitz sitzen. Schließlich ist es gesetzlich vorgeschrieben. Doch nach wie vor verunglücken Kinder unter 6 Jahren besonders häufig als Mitfahrer im Pkw. Zwar fahren fast alle Kinder gesichert mit. Allerdings zeigen Untersuchungen, dass nur 35 Prozent von ihnen richtig im Kindersitz angeschnallt sind. Häufige Fehler sind der falsche Einbau des Sitzes im Auto oder das Kind ist zu groß oder zu klein für den Sitz. 

Warum ein Kindersitz?

Schutzeinrichtungen in Fahrzeugen sind für Erwachsene ausgerichtet. Deshalb müssen Kinder bis zum 12. Lebensjahr bzw. bis zu einer Körpergröße von 150 cm in Kraftfahrzeugen in einem geeigneten Kindersitz gesichert sein. Dies schreibt § 21 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung vor. Wer Kinder in seinem Auto mitnimmt, trägt die Verantwortung für deren korrekte Sicherung.

Der richtige Kindersitz

Es dürfen nur Kindersitze verwendet werden, die nach UNECE-Regelung 44/03 oder 44/04 sowie der UNECE-Regelung 129 (i-Size) zugelassen sind. Die Zulassung ist durch ein orangefarbenes Prüfsiegel auf dem Kindersitz gekennzeichnet.

Die UNECE-Regelung 44/03 und 44/04 unterteilen die Kindersitze nach Gewichtsgruppen:

GruppeGewicht des Kindes
0Bis 10 kg
0+ Bis 13 kg
1 9-18 kg
2 15-25 kg
3 22-36 kg

Bei i-Size-Kindersitzen (UNECE-Regelung 129) sind die Gruppen nach Körpergröße und einem Maximalkörpergewicht des Kindes eingeteilt. Der zulässige Größenbereich wird vom Hersteller festgelegt und auf dem Kindersitz angegeben. 

Neuere Fahrzeuge sind in der Regel mit Isofix-Systemen ausgestattet, einem Befestigungssystem für Kindersitze in Fahrzeugen. Ältere Fahrzeuge können oftmals mit einem Isofix-System nachgerüstet werden. Ist kein Isofix-System vorhanden, wird der Kindersitz mit dem Sicherheitsgurt befestigt. Bei einigen Kindersitzen ist die Gurtführung farblich gekennzeichnet. Wichtige Informationen enthält auch die Bedienungsanleitung. 

Sicherung von Babys

Babys bis ca. 1,5 Jahre werden im Auto rückwärtsgerichtet in einer Babyschale transportiert. Diese Sitze entsprechen der Gewichtsklasse 0+ nach UN ECE44/04 oder bis ca. 83 cm Körpergröße nach UNECE-Regelung 129. Wird ein rückwärts gerichteter Kindersitz, wie die Babyschale, auf dem Beifahrersitz gesichert, muss der Frontairbag ausgeschaltet sein. Ansonsten können bei einem Unfall schwere Verletzungen entstehen.

Nicht bei allen Fahrzeugen lässt sich der Frontairbag abschalten. In diesem Fall darf die Babyschale nicht auf dem Beifahrersitz genutzt werden. Weitere Informationen enthält das Fahrzeughandbuch.    

In der Babyschale können Neugeborene die ersten 3-4 Monate mit einem Sitzverkleinerer besser positioniert werden. Der Tragebügel bleibt während der Fahrt in einer aufrechten Position und dient damit bei einem Unfall als Überrollbügel.

Babys sollten noch nicht allzu lange im Auto mitfahren, weil die Sitzposition in der Babyschale für den Babyrücken nicht gut ist. Der Wechsel von der Babyschale zum nächst größeren Sitz steht an, wenn der Scheitel des Babys über den Rand der Babyschale hinausragt.   

Sicherung von Kindern

Für Kinder ab ca. 1,5 Jahre gibt es Kindersitze mit Hosenträgergurten – auch 5-Punkt-Gurt genannt – oder mit Fangkörper. Bei diesem befindet sich vor dem Bauch des Kindes ein kleiner Tisch.

Ältere Kinder sind in Sitzerhöhungen mit Rückenlehnen- und Schlafstützen gut gesichert. Weil die Kinder in diesen Sitzen mit dem Dreipunktgurt angeschnallt sind, ist der richtige Gurtverlauf besonders wichtig: Der Schultergurt verläuft mittig über die Schulter. Damit der Beckengurt bei einem Unfall nicht in den Bauchbereich rutscht und schwere Verletzungen verursacht, muss die Sitzerhöhung eine geeignete Gurtführung haben. Rückenlehnen haben Seitenwangen, welche die Sicherheit bei einem Seitenaufprall erhöhen.   

Richtig anschnallen

Der Gurt, der das Kind im Kindersitz hält, verläuft straff oberhalb der Schulter des Kindes und gerade über den Bauch zum Gurtschloss. Der Gurt darf nicht unter dem Arm des Kindes verlaufen, weil dadurch bei einem Unfall der Körper des Kindes nicht mehr gehalten wird. Außerdem schneidet er in die weicheren Teile von Brust und Bauch ein und kann zu schweren Verletzungen führen. 

Die Gurte sind nicht verdreht und liegen eng am Körper an. Hosenträgergurte im Kindersitz müssen regelmäßig an die Körpergröße des Kindes angepasst werden.

Reboarder

Immer beliebter werden Reboarder. Das sind Kindersitze, die rückwärts gerichtet im Fahrzeug montiert werden. In Reboardern können Kinder sogar bis ca. 4 Jahre rückwärtsgerichtet im Auto gesichert werden.

Im Fall eines Unfalls wird bei einem Frontalaufprall die Belastung breitflächig über den Rücken des Kindes übertragen und nicht auf den Nacken bzw. Hals. Sie benötigen meist etwas mehr Platz im Fahrzeug, deswegen sollte der Einbau vor dem Kauf geprüft werden. Mit einem speziellen Innenspiegel haben Eltern ihre rückwärtsgerichtet mitfahrenden Kinder auf der Rückbank im Blick.

Alltagsfragen rund um den Kindersitz

Was ist bei gebrauchten Kindersitzen zu beachten?

Bei einem gebrauchten Kindersitz können Beschädigungen nicht ausgeschlossen werden. Sie sind häufig auf den ersten Blick nicht sichtbar, zum Beispiel bei kleinen Rissen oder Verformungen. Deswegen wird vom Kauf eines gebrauchten Sitzes im Internet oder von fremden Personen abgeraten.

Wer einen gerauchten Kindersitz wählt, übernimmt am besten einen von Verwandten oder Freunden. Vor dem Kauf sollte genau überprüft werden, dass der Sitz keine Beschädigungen aufweist Es ist auch darauf zu achten, dass die Gurte nicht ausgefranst sind und die Gurtschlösser richtig schließen.

Sind billige Kindersitze genauso sicher wie teure Modelle?

Billige Kindersitze erfüllen in der Regel die gesetzlichen Mindestanforderungen, aber schneiden meist bei Kindersitztests schlecht ab. Sinnvoller ist es, nach einem Auslaufmodell eines gut getesteten Kindersitzes Ausschau zu halten. Sie werden häufig im Preis reduziert, wenn ein Nachfolgermodell auf den Markt kommt.

Auf welcher Seite steigen Kinder aus dem Auto aus?

Kinder steigen nach Möglichkeit immer auf der Gehwegseite aus. Sind mehrere Kinder im Auto, wird das weniger selbstständige Kind auf der Gehwegseite gesichert. So kann es abgeschnallt werden, ohne dass sich der Fahrer selbst in Gefahr bringt. Das mobilere Kind kann dann am Sitz des anderen Kindes vorbei gehen oder darüber hinweggehoben werden und ebenfalls auf der Gehwegseite aussteigen.

Kindersitz bei Taxifahrten?

Auch im Taxi dürfen Kinder nur in einem geeigneten Kindersitz befördert werden. In der Regel haben Taxis Kindersitze dabei oder verfügen über einen integrierten Kindersitz im Fahrzeug. Falls nicht, kann ein Taxi mit entsprechender Ausstattung bestellt werden.